Glossar
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis und Gleichstellung in der Bewerbung: Rechte, Pflichten und strategische Hinweise zur Offenlegung.
Definition
Der Schwerbehindertenausweis ist ein behördlicher Nachweis für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50. In der Bewerbung musst du den Status grundsätzlich nicht offenlegen, kannst dir aber durch eine gezielte Angabe Vorteile sichern, etwa die Pflicht-Einladung im öffentlichen Dienst.
Kurz erklärt: Der Schwerbehindertenausweis ist ein behördlicher Nachweis für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50. In der Bewerbung musst du den Status grundsätzlich nicht offenlegen, kannst dir aber durch eine gezielte Angabe Vorteile sichern, etwa die Pflicht-Einladung im öffentlichen Dienst.
Was bedeutet Schwerbehindertenausweis in der Bewerbung?
Der Schwerbehindertenausweis ist ein offizielles Dokument, das von der Versorgungsverwaltung der Länder ausgestellt wird. Er bescheinigt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und ist Voraussetzung für besondere arbeits- und sozialrechtliche Schutz-Rechte. Wer einen GdB zwischen 30 und 49 hat, kann nach §2 Abs. 3 SGB IX auf Antrag den Schwerbehinderten gleichgestellt werden, sofern er wegen seiner Behinderung sonst keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder erhalten kann.
Für den Bewerbungsprozess bedeutet das: Du hast einen besonderen Status, der dir Rechte verschafft, dich aber nicht zur Offenlegung verpflichtet. Die Entscheidung, ob du deinen Schwerbehindertenausweis oder deine Gleichstellung in der Bewerbung erwähnst, ist strategisch und sollte gut überlegt sein.
Rechtliche Lage: Was Arbeitgeber dürfen und was nicht
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eindeutig: Arbeitgeber dürfen im Bewerbungsgespräch nicht nach einer Schwerbehinderung fragen. Diese Frage ist unzulässig, weil sie diskriminierend wirken kann und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kollidiert.
Daraus ergibt sich für dich als Bewerber/in:
- Keine Offenbarungspflicht: Du musst deinen Schwerbehinderten-Status nicht von dir aus mitteilen.
- Recht zur Lüge bei unzulässigen Fragen: Wirst du im Gespräch direkt gefragt, darfst du die Frage wahrheitswidrig mit Nein beantworten, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
- Diskriminierungs-Schutz: Eine Ablehnung aufgrund der Schwerbehinderung kann Schadensersatz-Ansprüche nach dem AGG auslösen.
Wichtig ist die Abgrenzung: Sobald du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast, solltest du den Status innerhalb von sechs Monaten formal offenlegen. Erst dann greifen die besonderen Schutz-Rechte vollständig.
Strategische Offenlegung: Wann sie sich lohnt
Die Frage ist also weniger, ob du den Status verschweigen darfst, sondern ob es klug ist. In drei Konstellationen kann die freiwillige Offenlegung deine Chancen sogar verbessern:
1. Öffentlicher Dienst
Öffentliche Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Diese Pflicht-Einladung ist ein handfester Vorteil. Wenn du dich also als Verwaltungsfachangestellte/r oder generell im öffentlichen Dienst bewirbst, ist die offene Angabe fast immer sinnvoll.
2. Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden
Privatwirtschaftliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen eine Schwerbehindertenquote von fünf Prozent erfüllen. Erfüllen sie die Quote nicht, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe. Viele Unternehmen sind deshalb aktiv auf der Suche nach qualifizierten Bewerber/innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Eine offene Angabe kann dort die Aufmerksamkeit positiv lenken.
3. Förderfähige Stellen
Bei Einstellungen von Menschen mit Schwerbehinderung können Arbeitgeber unter Umständen einen Eingliederungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Das verschafft dir in Gehaltsverhandlungen oft mehr Spielraum, weil ein Teil deines Lohns gefördert wird.
Formulierung im Anschreiben
Wenn du dich für die Offenlegung entscheidest, formuliere knapp und sachlich. Eine Diagnose oder medizinische Details gehören nicht in die Bewerbung. Geeignet ist zum Beispiel:
"Ich bin schwerbehindert mit einem GdB von 50."
Oder, wenn du gleichgestellt bist:
"Ich bin schwerbehinderten-gleichgestellt nach §2 Abs. 3 SGB IX (GdB 40)."
Diese Sätze können am Ende des Anschreibens stehen, zum Beispiel vor der Schluss-Formulierung. Anregungen für den passenden Ton findest du im Ratgeber zu Schluss-Formulierungen und zu allgemeinen Anschreiben-Bausteinen.
Schutz-Rechte nach Vertragsabschluss
Sobald die Offenlegung erfolgt ist, gelten die besonderen arbeitsrechtlichen Schutz-Rechte aus dem SGB IX:
- Erhöhter Kündigungsschutz: Eine Kündigung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts wirksam.
- Zusatzurlaub: Fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr (bei einer Fünf-Tage-Woche).
- Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung: Anspruch auf bauliche, technische und organisatorische Anpassungen.
- Schwerbehindertenvertretung: In Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten gibt es eine eigene Interessenvertretung.
- Freistellung für Arzttermine: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Diese Rechte greifen ab dem Moment, in dem dein Arbeitgeber offiziell vom Status weiß, in der Regel also nach formaler Mitteilung mit Kopie des Ausweises.
Häufige Fragen
Muss ich den Schwerbehindertenausweis im Lebenslauf erwähnen?
Nein. Im tabellarischen Lebenslauf gibt es keine Pflicht-Angabe zum Schwerbehinderten-Status. Wenn du den Status nutzen möchtest, gehört er besser ins Anschreiben oder in den abschließenden Persönlichkeits-Abschnitt. Eine Kopie des Ausweises legst du frühestens nach Vertragsabschluss vor.
Was passiert, wenn ich im Vorstellungsgespräch danach gefragt werde?
Die Frage nach der Schwerbehinderung ist im Bewerbungsverfahren unzulässig. Du darfst sie wahrheitswidrig verneinen, ohne dass dein Arbeitsvertrag später wegen Täuschung anfechtbar wird. Anders sieht es bei berufsspezifischen Gesundheits-Fragen aus, wenn die Tätigkeit eine bestimmte körperliche Eignung zwingend voraussetzt.
Verschlechtere ich meine Chancen, wenn ich offenlege?
In der Praxis hängt das stark vom Arbeitgeber ab. Öffentliche Stellen und große Unternehmen mit Quote tendieren dazu, die Offenlegung positiv zu bewerten. In sehr kleinen Betrieben unter 20 Mitarbeitenden, die nicht quotenpflichtig sind, kann die Wirkung neutral oder gemischt ausfallen. Eine generelle Empfehlung gibt es nicht, aber im Zweifel ist der spätere Schutz wichtiger als die kurzfristige Sorge.
Wie unterscheidet sich Gleichstellung von Schwerbehinderung?
Schwerbehinderung beginnt ab GdB 50, die Gleichstellung ist für GdB 30 bis 49 möglich und muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Beide Status verschaffen weitgehend identische arbeitsrechtliche Rechte, etwa Kündigungsschutz und Pflicht-Einladung im öffentlichen Dienst. Lediglich der Zusatzurlaub steht nur Schwerbehinderten zu, nicht Gleichgestellten.
Mehr zum Thema findest du im vertiefenden Ratgeber zur Bewerbung nach Krankheit oder Burnout.
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