Glossar

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Kündigungserklärung und Vertragsende. Welche Fristen gelten und was du in der Bewerbung angibst.

Definition

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Aussprechen einer Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie ist gesetzlich in §622 BGB geregelt, kann aber durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag verlängert werden. Im Bewerbungsprozess bestimmt sie deinen frühestmöglichen Eintrittstermin.

Kurz erklärt: Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Aussprechen einer Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie ist gesetzlich in §622 BGB geregelt, kann aber durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag verlängert werden. Im Bewerbungsprozess bestimmt sie deinen frühestmöglichen Eintrittstermin.

Was bedeutet Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beschreibt die Zeitspanne, die zwischen der Kündigungserklärung und dem rechtlich wirksamen Ende des Arbeitsvertrags liegen muss. Sie schützt beide Seiten: Der Arbeitgeber kann eine Nachbesetzung organisieren, der Arbeitnehmer hat Zeit, eine neue Stelle zu finden. Wer kündigt, bleibt während der Frist regulär angestellt, erhält weiter Gehalt und ist verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Wichtig: Die Frist beginnt erst mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung beim Empfänger, nicht mit dem Datum der Unterschrift oder des Versands. Das Vertragsende fällt dann auf einen gesetzlich oder vertraglich definierten Stichtag, häufig den 15. eines Monats oder das Monatsende.

Rechtliche Grundlagen der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist wird durch ein dreistufiges System geregelt:

  • §622 BGB legt die gesetzlichen Mindestfristen fest. Diese gelten immer dann, wenn keine abweichende Regelung greift.
  • Tarifverträge können längere (in seltenen Fällen auch kürzere) Fristen vorsehen. Sie gehen dem BGB vor, wenn sie auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
  • Der Arbeitsvertrag kann ebenfalls längere Fristen vereinbaren, jedoch grundsätzlich keine kürzeren als die gesetzlichen Mindestwerte.

Ein Blick in den Arbeitsvertrag ist deshalb der erste Schritt, bevor du eine Bewerbung mit konkretem Eintrittstermin verschickst.

Gesetzliche Fristen für die Arbeitnehmer-Kündigung

Wenn du selbst kündigst, gelten nach §622 BGB diese Standardfristen:

  • Während der Probezeit: 2 Wochen, ohne Bindung an einen bestimmten Stichtag. Die Frist kann an jedem Tag enden.
  • Nach der Probezeit: 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Ein Beispiel: Geht deine Kündigung am 10. Mai beim Arbeitgeber ein, endet das Arbeitsverhältnis frühestens zum 15. Juni. Geht sie am 20. Mai ein, ist das Vertragsende der 30. Juni.

Verlängerte Fristen bei Arbeitgeber-Kündigung

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Beschäftigungsdauer gestaffelt:

  • Bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Ab 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
  • Ab 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
  • Ab 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
  • Ab 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
  • Ab 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
  • Ab 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
  • Ab 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende

Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass diese verlängerten Fristen auch für die Arbeitnehmer-Kündigung gelten. In anderen Fällen profitieren ausschließlich Arbeitgeber davon, während der Arbeitnehmer mit der kürzeren Vier-Wochen-Frist kündigen darf. Welche Variante in deinem Fall gilt, steht im Arbeitsvertrag.

Kündigungsfrist im Bewerbungsprozess

Im Bewerbungsverfahren ist die Kündigungsfrist eine der wichtigsten praktischen Informationen für deinen künftigen Arbeitgeber. Sie bestimmt, ab wann du tatsächlich starten kannst, und beeinflusst, ob du überhaupt in die engere Auswahl kommst.

Gib deinen frühestmöglichen Eintrittstermin im Anschreiben an, idealerweise im Schlussabsatz. Beispielformulierungen:

  • "Aufgrund einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende bin ich verfügbar ab dem 1. Oktober 2026."
  • "Mein aktuelles Arbeitsverhältnis kann ich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende beenden. Ein Eintritt ist daher zum 1. August 2026 möglich."
  • "Mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende stehe ich Ihnen ab dem 15. Mai 2026 zur Verfügung."

Vermeide vage Aussagen wie "kurzfristig verfügbar" oder "nach Absprache", wenn du eine längere Frist hast. Personaler kalkulieren mit konkreten Daten und schätzen Ehrlichkeit hier mehr als optimistische Versprechen, die du später nicht halten kannst.

Sonderwege: Wenn die reguläre Frist nicht passt

In bestimmten Situationen lässt sich die Kündigungsfrist verkürzen oder umgehen:

  • Außerordentliche Kündigung nach §626 BGB: Bei einem wichtigen Grund (etwa massiver Vertragsbruch, Lohnausfall, Mobbing) ist eine fristlose Kündigung möglich. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden.
  • Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem frei gewählten Datum, oft ohne Frist. Achtung: Hier droht häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn keine Abfindung oder kein klarer Anschluss-Job vorliegt.
  • Freistellung mit Lohnfortzahlung: Eine praktische Lösung beim Jobwechsel. Du bleibst formal angestellt und erhältst weiter Gehalt, musst aber nicht mehr im Betrieb erscheinen und darfst parallel woanders anfangen, sofern der Arbeitgeber zustimmt.

Eine Doppelbindung an zwei Arbeitsverträge gleichzeitig ist juristisch riskant und arbeitsrechtlich problematisch. Verhandle solche Übergänge im Vorfeld klar mit beiden Seiten.

Praktische Tipps zur Kündigungsfrist

Damit beim Wechsel nichts schiefläuft, beachte diese Punkte:

  • Frist vor der Bewerbung kennen: Schau in deinen Arbeitsvertrag, bevor du dich bewirbst. Nur so kannst du im Anschreiben einen realistischen Eintrittstermin nennen.
  • Schriftform ist Pflicht: Eine Kündigung muss eigenhändig unterschrieben und im Original übergeben werden. E-Mail, WhatsApp oder ein Foto reichen nicht aus und sind unwirksam.
  • Zugang zählt, nicht Versand: Maßgeblich ist das Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht. Bei Postversand also Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung wählen.
  • Resturlaub einplanen: Offene Urlaubstage kannst du innerhalb der Kündigungsfrist nehmen oder dir auszahlen lassen. Kläre das frühzeitig mit der Personalabteilung.
  • Arbeitszeugnis einfordern: Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Bitte direkt mit der Kündigung darum.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Kündigungsfrist konkret?

Schritt 1: Schau in deinen Arbeitsvertrag und prüfe, ob dort eine Frist genannt ist. Schritt 2: Falls nicht, gilt §622 BGB. Schritt 3: Zähle ab dem Zugangsdatum der Kündigung die Frist vorwärts. Endet die Frist regulär am 15. oder Monatsende, gilt der nächste passende Stichtag. Online-Rechner helfen, aber der Vertragstext schlägt im Zweifel jede Faustregel.

Kann ich während der Probezeit auch mit verkürzter Frist kündigen?

Ja. In der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nur 2 Wochen, ohne Bindung an einen festen Stichtag. Das gilt für beide Seiten. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können auch hier abweichende Regelungen treffen. Mehr dazu im Artikel zur Probezeit.

Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber nicht warten will?

Dann hast du drei Optionen: einen Aufhebungsvertrag mit deinem aktuellen Arbeitgeber aushandeln, um eine Freistellung bitten oder den Stellenantritt verschieben. Eine einseitige Verkürzung der Frist ist rechtlich nicht möglich. Wenn dein neuer Arbeitgeber dich wirklich will, wird er die Frist meist akzeptieren.

Muss ich die Kündigungsfrist im Lebenslauf angeben?

Nein, im Lebenslauf gehört sie nicht hin. Der passende Ort ist das Anschreiben, konkret der Schlussabsatz mit Eintrittstermin und ggf. Gehaltsvorstellung. Im Lebenslauf nennst du nur den Status deines aktuellen Beschäftigungsverhältnisses, etwa "seit 03/2022".

Mehr zum Thema findest du im vertiefenden Ratgeber zur Bewerbung nach Kündigung.

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