Glossar
Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit ist eine zusätzliche Beschäftigung neben dem Hauptjob. Welche Regeln gelten und wann der Arbeitgeber zustimmen muss.
Definition
Eine Nebentätigkeit ist eine zusätzliche Erwerbstätigkeit neben dem Hauptarbeitsverhältnis. Grundsätzlich ist sie durch die Berufsfreiheit geschützt und damit erlaubt, häufig schreibt der Arbeitsvertrag aber eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht vor. Grenzen setzen das Arbeitszeitgesetz mit höchstens 48 Stunden pro Woche im Schnitt, das Verbot von Konkurrenztätigkeit und die Pflicht, die Hauptbeschäftigung nicht zu beeinträchtigen.
Kurz erklärt: Eine Nebentätigkeit ist eine zusätzliche Erwerbstätigkeit neben dem Hauptarbeitsverhältnis. Grundsätzlich ist sie durch das Grundrecht der Berufsfreiheit geschützt und damit erlaubt, häufig schreibt der Arbeitsvertrag aber eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht vor. Grenzen setzen das Arbeitszeitgesetz mit höchstens 48 Stunden pro Woche im Schnitt, das Verbot von Konkurrenztätigkeit zum Arbeitgeber und die Pflicht, die Hauptbeschäftigung nicht zu beeinträchtigen.
Was bedeutet Nebentätigkeit?
Eine Nebentätigkeit ist jede zusätzliche Beschäftigung, die du neben deinem Hauptjob ausübst. Das kann ein Minijob am Wochenende sein, ein Freelance-Auftrag am Abend oder eine kleine Selbstständigkeit nebenbei. Maßgeblich ist, dass die Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich neben dem Hauptarbeitsverhältnis steht und dieses nicht ersetzt.
Rechtlich ist die Nebentätigkeit zunächst Ausdruck deiner Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes. Deshalb gilt der Grundsatz: Was du in deiner Freizeit machst, ist deine Sache. Ein Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nicht pauschal verbieten. Er kann sie aber an Bedingungen knüpfen und in bestimmten Fällen untersagen, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen.
Anzeige- oder Genehmigungspflicht im Arbeitsvertrag
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel zur Nebentätigkeit. Dabei gibt es zwei Stufen:
- Anzeigepflicht: Du musst die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber lediglich mitteilen. Er nimmt sie zur Kenntnis und kann nur eingreifen, wenn konkrete Interessen verletzt werden.
- Genehmigungspflicht: Du brauchst vor Aufnahme der Tätigkeit die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers.
Eine Genehmigungspflicht bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber frei entscheiden darf. Er muss die Zustimmung erteilen, sofern keine berechtigten betrieblichen Gründe entgegenstehen. Ein pauschales Verbot ohne sachlichen Grund ist unwirksam. Steht im Vertrag also eine Genehmigungspflicht, hast du in der Regel trotzdem einen Anspruch auf Zustimmung, solange deine Nebentätigkeit harmlos ist.
Prüfe deinen Arbeitsvertrag vor Aufnahme einer Nebentätigkeit auf eine solche Klausel. Im Zweifel ist eine kurze schriftliche Anzeige immer der sichere Weg.
Die rechtlichen Grenzen einer Nebentätigkeit
Auch wenn die Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt ist, gibt es klare Schranken. Sie schützen deine Gesundheit, den Arbeitgeber und das Hauptarbeitsverhältnis:
- Arbeitszeitgesetz: Haupt- und Nebentätigkeit zusammen dürfen im Schnitt 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Auch die täglichen Ruhezeiten von mindestens elf Stunden gelten über beide Tätigkeiten hinweg.
- Kein Wettbewerb: Du darfst nicht für einen direkten Konkurrenten deines Arbeitgebers arbeiten oder selbst in Konkurrenz treten. Das ergibt sich aus deiner Treuepflicht und kann durch ein Wettbewerbsverbot zusätzlich abgesichert sein.
- Keine Beeinträchtigung der Hauptleistung: Wenn du wegen der Nebentätigkeit übermüdet bist und im Hauptjob nicht mehr voll leistungsfähig, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen.
- Kein Missbrauch von Urlaub oder Krankheit: Während des Erholungsurlaubs darfst du keine Nebentätigkeit ausüben, die dem Erholungszweck widerspricht. Wer krankgeschrieben ist, darf erst recht nicht nebenbei arbeiten.
Verstößt du gegen diese Grenzen, riskierst du eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung.
Formen der Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit kann ganz unterschiedlich aussehen. Die häufigsten Formen sind:
Minijob als Nebenjob: Die beliebteste Variante. Ein einzelner Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt sozialversicherungsfrei. Du zahlst also keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wichtig ist die Reihenfolge: Nur der erste Minijob ist begünstigt. Jeder weitere wird mit dem Hauptverdienst zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.
Freelance und Honorartätigkeit: Projektarbeit als freier Mitarbeiter, etwa im Design, in der IT oder im Texten. Hier bist du selbstständig tätig und musst die Einkünfte selbst versteuern.
Selbstständigkeit nebenbei: Ein kleines Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit, die du parallel zum Angestelltenverhältnis aufbaust. Das ist oft der erste Schritt in die volle Selbstständigkeit.
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, unterliegt strengeren Regeln. Für Beamte und für viele Tarifbeschäftigte nach dem TVöD gilt eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten, nicht nur eine Anzeigepflicht. Hintergrund ist das besondere Treueverhältnis zum Dienstherrn und das Ziel, die volle Einsatzfähigkeit für das Amt zu sichern.
Die Genehmigung wird verweigert, wenn die Nebentätigkeit die dienstlichen Pflichten beeinträchtigt, einen Interessenkonflikt auslöst oder den Anschein der Befangenheit erzeugt. Ehrenamtliche und schriftstellerische Tätigkeiten sind dagegen meist erleichtert oder ganz frei. Prüfe in diesem Fall genau die jeweilige Dienstvereinbarung und die einschlägigen Regelungen.
Nebentätigkeit in der Bewerbung
In einer Bewerbung musst du eine bestehende Nebentätigkeit nicht von sich aus offenlegen. Es gibt aber Situationen, in denen Transparenz sinnvoll oder sogar nötig ist. Relevant wird die Nebentätigkeit, wenn sie zeitlich ins Gewicht fällt, einen möglichen Interessenkonflikt mit dem neuen Arbeitgeber birgt oder fachlich zur Stelle passt und deine Qualifikation unterstreicht.
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit oder ein Freelance-Profil kann im Lebenslauf sogar ein Pluspunkt sein, weil sie Eigeninitiative und unternehmerisches Denken zeigt. Sprichst du sie an, formuliere klar, dass die Haupttätigkeit Vorrang hat. Wenn die Nebentätigkeit dein verfügbares Stundenkontingent oder deinen Gehaltswunsch beeinflusst, lohnt ein Blick darauf, wie du deine Gehaltsvorstellung formulierst.
Häufige Fragen
Muss ich meine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber melden?
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Steht dort eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht, musst du die Nebentätigkeit mitteilen oder genehmigen lassen. Fehlt eine solche Klausel, besteht keine generelle Meldepflicht. Eine kurze schriftliche Anzeige ist aber immer der sichere Weg, um späteren Ärger zu vermeiden.
Kann mein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?
Ein pauschales Verbot ist nicht zulässig, weil die Nebentätigkeit durch die Berufsfreiheit geschützt ist. Der Arbeitgeber kann sie nur untersagen, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen, etwa Konkurrenztätigkeit, ein Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit oder eine spürbare Beeinträchtigung deiner Hauptleistung.
Ist ein Minijob neben dem Hauptjob sozialversicherungsfrei?
Ja, ein einziger Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt sozialversicherungsfrei. Du zahlst dafür keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Jeder weitere Minijob wird allerdings mit dem Hauptverdienst zusammengerechnet und ist dann voll beitragspflichtig.
Wie viele Stunden darf ich insgesamt arbeiten?
Haupt- und Nebentätigkeit zusammen dürfen im Schnitt 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, gerechnet über einen Ausgleichszeitraum nach dem Arbeitszeitgesetz. Außerdem gilt eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen den Arbeitsphasen, und zwar über beide Tätigkeiten hinweg.
Mehr zur passenden Beschäftigungsform findest du im Glossar-Eintrag zum Minijob. Für deine Bewerbung selbst hilft dir bewerbung.express: aus Lebenslauf und Stellenanzeige entsteht ein passgenaues Anschreiben in 90 Sekunden, ab 4 Euro. Pay-per-Use, kein Konto.
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