Glossar

Zeitarbeit

Zeitarbeit bedeutet Beschäftigung bei einem Personaldienstleister mit Einsatz bei Kundenbetrieben. Welche Rechte du hast und wann sich das lohnt.

Definition

Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, bei der du fest bei einem Personaldienstleister angestellt bist und in dessen Auftrag bei wechselnden Kundenbetrieben arbeitest. Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es sichert dir unter anderem gleiche Bezahlung wie der Stammbelegschaft nach neun Monaten und begrenzt die Einsatzdauer beim selben Betrieb.

Kurz erklärt: Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, bei der du fest bei einem Personaldienstleister angestellt bist und in dessen Auftrag bei wechselnden Kundenbetrieben arbeitest. Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es sichert dir unter anderem gleiche Bezahlung wie der Stammbelegschaft nach neun Monaten und begrenzt die Einsatzdauer beim selben Betrieb.

Was bedeutet Zeitarbeit?

Zeitarbeit beschreibt ein Dreiecksverhältnis aus drei Beteiligten. Du als Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister, dem sogenannten Verleiher. Dieser überlässt dich gegen Entgelt einem Kundenbetrieb, dem Entleiher, in dem du tatsächlich arbeitest. Dein Gehalt zahlt aber der Verleiher, nicht der Betrieb, in dem du eingesetzt bist.

Für dieselbe Sache gibt es viele Begriffe: Arbeitnehmerüberlassung (kurz ANÜ), Leiharbeit, Temporärarbeit oder Personalleasing meinen alle dasselbe Modell. Im Gesetz heißt es Arbeitnehmerüberlassung, im Alltag spricht man meist von Zeitarbeit oder Leiharbeit. Wichtig ist die Abgrenzung: Du bist echter Arbeitnehmer mit allen damit verbundenen Rechten, also nicht selbstständig und nicht von Auftrag zu Auftrag beschäftigt. Dein Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen kann unbefristet oder befristet sein und läuft auch dann weiter, wenn gerade kein Einsatz ansteht. In einsatzfreien Zeiten bekommst du dein Gehalt trotzdem.

Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es regelt, unter welchen Bedingungen ein Betrieb Personal verleihen darf und welche Schutzrechte für dich gelten. Wer Arbeitnehmer überlassen will, braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Ein seriöser Anbieter kann diese Erlaubnis auf Nachfrage vorlegen.

Bekannte Anbieter und wie das Modell in der Praxis funktioniert

Der Markt für Zeitarbeit in Deutschland ist groß. Zu den bekannten Personaldienstleistern gehören unter anderem Randstad, Adecco, Manpower, ZAG Personal, Hofmann Personal, Tempton, Persona Service, Piening und Orizon. Daneben gibt es zahlreiche regionale und auf einzelne Branchen spezialisierte Anbieter, etwa für Pflege, Handwerk, Logistik oder IT.

In der Praxis sieht der Ablauf meist so aus:

  • Du bewirbst dich beim Personaldienstleister, nicht direkt beim Kundenbetrieb.
  • Ein Disponent ist dein fester Ansprechpartner und ordnet dich passenden Einsätzen zu.
  • Du unterschreibst einen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen.
  • Du wirst einem oder nacheinander mehreren Kundenbetrieben zugewiesen und arbeitest dort vor Ort.
  • Bei Fragen zu Lohn, Urlaub oder Einsatz wendest du dich an den Verleiher, bei der täglichen Arbeit an den Betrieb.

Ein Vorteil dieses Modells ist Geschwindigkeit. Personaldienstleister haben oft viele offene Stellen gleichzeitig und können dich häufig innerhalb weniger Tage vermitteln. Das macht Zeitarbeit zu einem schnellen Weg in den Arbeitsmarkt, gerade für Berufseinsteiger, Quereinsteiger oder nach einer Lücke im Lebenslauf.

Deine Rechte nach dem AÜG

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schützt dich vor schlechteren Bedingungen als die Stammbelegschaft. Diese Regelungen solltest du kennen:

Equal Pay nach neun Monaten. Spätestens nach neun Monaten Einsatz beim selben Entleiher hast du Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie eine vergleichbare Kraft der Stammbelegschaft. Über Branchenzuschlagstarife kann sich dieser Zeitpunkt nach vorne verschieben. Es gibt allerdings tarifliche Ausnahmen, die die Frist anders regeln.

Equal Treatment. Über die Bezahlung hinaus stehen dir grundsätzlich die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen zu wie vergleichbaren Stammkräften, etwa bei Arbeitszeit, Pausen und Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine oder Betriebskindergarten.

Höchstüberlassungsdauer. Beim selben Entleiher darfst du grundsätzlich höchstens 18 Monate am Stück eingesetzt werden. Danach muss der Betrieb dich entweder übernehmen oder der Einsatz endet. Durch Tarifverträge der Einsatzbranche kann diese Grenze abweichend, also auch länger, geregelt sein.

Erlaubnispflicht. Der Verleiher braucht eine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Fehlt sie, kann das dazu führen, dass rechtlich ein Arbeitsverhältnis direkt mit dem Entleiher als zustande gekommen gilt.

Geregelt werden die Konditionen zusätzlich über Tarifverträge. Die Arbeitgeberverbände BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und der GVP, hervorgegangen aus dem früheren iGZ, haben mit den DGB-Gewerkschaften Tarifverträge geschlossen. Sie legen Mindestlöhne, Zuschläge und weitere Bedingungen fest. Diese Tarife sind der Grund, warum in den ersten Monaten Abweichungen vom Equal-Pay-Grundsatz möglich sind.

Vor- und Nachteile im Überblick

Ob Zeitarbeit für dich passt, hängt von deiner Situation ab. Die wichtigsten Argumente:

Vorteile:

  • Schneller Einstieg in den Arbeitsmarkt, oft innerhalb weniger Tage.
  • Du lernst verschiedene Branchen, Betriebe und Tätigkeiten kennen.
  • Häufig führt der Einsatz zur Übernahme durch den Kundenbetrieb, der sogenannte Klebeeffekt.
  • Ein unbefristeter Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen ist möglich, das gibt eine gewisse Grundsicherheit.

Nachteile:

  • In den ersten neun Monaten ist die Bezahlung oft niedriger als bei der Stammbelegschaft.
  • Die Einsatzorte wechseln, was Flexibilität bei Anfahrt und Arbeitsumfeld verlangt.
  • Das Gefühl der Job-Sicherheit ist für viele geringer, auch wenn der Vertrag formal weiterläuft.
  • Manche Bewerber begegnen noch Image-Vorurteilen gegenüber Zeitarbeit.

Der Klebeeffekt ist für viele das stärkste Argument. Wer einen Betrieb von innen kennenlernt und überzeugt, hat gute Chancen auf eine feste Stelle, ohne den klassischen Bewerbungsprozess komplett durchlaufen zu müssen. Zeitarbeit wirkt dann wie eine verlängerte Probezeit auf beiden Seiten.

So bewirbst du dich in der Zeitarbeit

Die Bewerbung läuft direkt über den Personaldienstleister. Du musst nicht für jede einzelne Stelle ein eigenes Anschreiben verfassen, sondern überzeugst zunächst den Disponenten, der dich anschließend passenden Einsätzen zuordnet. Ein klarer Lebenslauf und ein knappes, ehrliches Anschreiben reichen in der Regel aus. Wichtig ist, dass du deine Verfügbarkeit, deine Mobilität und deine fachlichen Schwerpunkte deutlich machst.

Halte deinen Lebenslauf für Berufseinsteiger übersichtlich und aktuell. Wenn du über die Zeitarbeit in eine neue Branche wechseln willst, hilft dir der Leitfaden zur Quereinstiegs-Bewerbung. Spezifische Hinweise zur Ansprache von Personaldienstleistern findest du in unseren Ratgebern zur Bewerbung in der Zeitarbeit und Personalvermittlung sowie zur Bewerbung in der Personaldienstleistung.

Bevor du unterschreibst, lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Prüfe, ob er befristet oder unbefristet ist, welcher Tarifvertrag gilt und wie die Bezahlung in einsatzfreien Zeiten geregelt ist.

Häufige Fragen

Bin ich in der Zeitarbeit fest angestellt?

Ja. Du hast einen regulären Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen, befristet oder unbefristet. Dein Arbeitgeber ist der Verleiher, nicht der Betrieb, in dem du eingesetzt wirst. Auch wenn gerade kein Einsatz läuft, bleibt dein Vertrag bestehen und dein Gehalt wird weitergezahlt.

Wann bekomme ich in der Zeitarbeit gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft?

Spätestens nach neun Monaten Einsatz beim selben Entleiher greift das Prinzip Equal Pay, also gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammkräfte. Über Branchenzuschläge kann sich die Angleichung früher einstellen. Tarifverträge können hier abweichende Regelungen vorsehen.

Wie lange darf ich beim selben Betrieb arbeiten?

Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beträgt grundsätzlich 18 Monate beim selben Entleiher. Danach endet der Einsatz oder der Betrieb übernimmt dich. Durch Tarifverträge der Einsatzbranche kann diese Grenze nach oben abweichen.

Werde ich nach der Zeitarbeit oft übernommen?

Eine Übernahme ist häufig, aber kein Automatismus. Viele Betriebe nutzen Zeitarbeit, um Mitarbeiter kennenzulernen und sie später fest einzustellen. Dieser sogenannte Klebeeffekt ist eine der wichtigsten Chancen der Zeitarbeit. Garantiert ist die Übernahme jedoch nicht.

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