Glossar

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt das Beschäftigungsverhältnis. Welche Bestandteile er enthalten muss und worauf du vor Unterschrift achtest.

Definition

Ein Arbeitsvertrag ist der schriftliche Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der die wesentlichen Bedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses regelt. Seit dem 1. August 2022 schreibt das Nachweisgesetz vor, welche Angaben darin enthalten sein müssen. Vor der Unterschrift lohnt sich eine sorgfältige Prüfung von Tätigkeit, Gehalt, Probezeit und Kündigungsfristen.

Kurz erklärt: Ein Arbeitsvertrag ist der schriftliche Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der die wesentlichen Bedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses regelt. Seit dem 1. August 2022 schreibt das Nachweisgesetz vor, welche Angaben darin enthalten sein müssen. Vor der Unterschrift lohnt sich eine sorgfältige Prüfung von Tätigkeit, Gehalt, Probezeit und Kündigungsfristen.

Was bedeutet Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage deines Beschäftigungsverhältnisses. Er legt fest, welche Leistung du erbringen musst, was du dafür bekommst und welche Rahmenbedingungen gelten. Im juristischen Sprachgebrauch wird er auch als Anstellungsvertrag bezeichnet, vereinzelt taucht der Begriff Dienstvertrag auf, der jedoch eine etwas breitere Bedeutung hat und auch freie Mitarbeit umfassen kann. Vom Arbeitsvertrag klar abzugrenzen ist der Werkvertrag, der typischerweise für Selbstständige gilt und ein konkretes Werk und nicht die laufende Arbeitsleistung schuldet.

Seit August 2022 ist das Nachweisgesetz (NachweisG) durch eine EU-Richtlinie deutlich verschärft worden. Arbeitgeber müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen in Schriftform aushändigen, eine reine Mail oder ein Eintrag im Personalportal genügt nicht. Wer den Nachweis nicht oder zu spät erbringt, riskiert ein Bußgeld. Für dich als Arbeitnehmer bedeutet das mehr Transparenz und eine bessere Grundlage, falls es später zu Streitigkeiten kommt.

Pflichtangaben im Arbeitsvertrag nach Nachweisgesetz

Folgende Punkte muss dein Arbeitsvertrag, beziehungsweise der schriftliche Nachweis, seit 1.8.2022 enthalten:

  • Vollständige Namen und Anschriften der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Verträgen: die vorhersehbare Dauer
  • Arbeitsort oder, falls du an mehreren Orten tätig bist, ein Hinweis auf die wechselnden Einsatzorte
  • Bezeichnung oder kurze Beschreibung der Tätigkeit
  • Probezeit und ihre Dauer
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts inklusive Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Ruhepausen und Ruhezeiten
  • Bei Schichtarbeit: das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • Bei Arbeit auf Abruf: die Mindeststundenzahl und der Zeitrahmen für die Abrufbarkeit
  • Möglichkeit der Anordnung von Überstunden samt Voraussetzungen
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Kündigungsverfahren mit den geltenden Fristen
  • Auf das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag, falls vorhanden
  • Gegebenenfalls anwendbare Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Fehlt eine dieser Angaben, ist dein Arbeitsvertrag deswegen nicht automatisch unwirksam. Du hast aber einen Anspruch darauf, die Informationen schriftlich nachgereicht zu bekommen.

Prüfpunkte vor der Unterschrift

Bevor du unterschreibst, lohnt sich ein zweiter, ruhiger Blick. Diese Punkte solltest du gezielt durchgehen:

Tätigkeitsbeschreibung. Je allgemeiner sie formuliert ist, desto weitreichender ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Formulierungen wie "und sonstige vergleichbare Aufgaben" geben dir wenig Schutz davor, später ganz andere Aufgaben übernehmen zu müssen. Eine präzise Beschreibung schützt deine Position.

Gehalt. Prüfe das Bruttogehalt, die Zahlungsweise (zwölf oder dreizehn Monatsgehälter), Zusatzleistungen wie Jobticket, betriebliche Altersvorsorge oder Bonusregelungen sowie die Überstundenregelung. Pauschalabgeltungen ("Überstunden mit dem Gehalt abgegolten") sind nur in engen Grenzen wirksam. Wenn du das Gehalt noch verhandelst, hilft dir unser Leitfaden zur Gehaltsvorstellung.

Probezeit. Die Probezeit darf gesetzlich maximal sechs Monate dauern. In dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei befristeten Verträgen muss die Probezeit zur Gesamtlaufzeit passen.

Kündigungsfristen. Die gesetzlichen Mindestfristen ergeben sich aus § 622 BGB und verlängern sich für den Arbeitgeber mit der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit. Vertraglich können längere Fristen vereinbart werden, sie müssen aber für beide Seiten gleich gelten. Mehr Details findest du im Beitrag zur Kündigungsfrist.

Konkurrenzklausel. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber dir eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte deiner zuletzt bezogenen Leistungen für die Dauer des Verbots zahlt. Steht eine solche Klausel ohne Karenzentschädigung im Vertrag, ist sie in der Regel unverbindlich.

Verschwiegenheitsklausel. In sensiblen Branchen ist sie Standard und sinnvoll. Achte darauf, dass sie sich auf konkrete Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bezieht und nicht pauschal jede Information umfasst, die du im Job erfährst.

Urlaubstage. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Werktage Urlaub vor. Marktüblich sind heute 25 bis 30 Tage. Prüfe, ob zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und vertraglichem Zusatzurlaub unterschieden wird, denn das hat Folgen für die Übertragung ins Folgejahr.

Sonderzahlungen. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Boni sollten klar geregelt sein, inklusive der Frage, ob sie an Bedingungen geknüpft sind, etwa ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Stichtag.

Reisezeit. Gerade im Außendienst oder bei verteilten Teams ist entscheidend, ob die Fahrtzeit zu Kundenterminen als Arbeitszeit gilt und wie sie vergütet wird.

Home-Office-Regelung. Wenn dir Remote-Arbeit wichtig ist, sollte der Umfang im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung stehen. Eine lose Zusage im Vorstellungsgespräch reicht nicht aus.

Rechtlicher Rahmen und Praxis

Der Arbeitsvertrag bewegt sich in einem dichten Netz aus Gesetzen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Nachweisgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Mindestlohngesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können einzelne Punkte zu deinen Gunsten verändern. Eine Vertragsklausel, die gegen zwingendes Recht verstößt, ist unwirksam, der Rest des Vertrags bleibt jedoch in der Regel bestehen.

Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest, gelten zusätzlich tarifliche Regelungen wie der TVöD. Dann ist im Vertrag oft nur ein kurzer Verweis auf den Tarifvertrag enthalten, der die Details regelt.

In der Praxis gilt: Lies den Vertrag in Ruhe, am besten an einem ruhigen Ort und nicht in der Eile direkt nach dem Vorstellungsgespräch. Wenn dir Formulierungen unklar sind oder du dich zu einseitig belastet fühlst, hole vor der Unterschrift juristischen Rat ein. Anlaufstellen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und, falls du Gewerkschaftsmitglied bist, die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft.

Häufige Fragen

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Der Vertrag selbst kann grundsätzlich mündlich oder konkludent zustande kommen. Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber aber, die wesentlichen Bedingungen schriftlich auszuhändigen. Bei befristeten Verträgen ist die Schriftform der Befristung sogar Wirksamkeitsvoraussetzung. Fehlt sie, gilt der Vertrag als unbefristet.

Wie lange darf die Probezeit im Arbeitsvertrag dauern?

Die gesetzlich zulässige Höchstdauer beträgt sechs Monate. In dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei befristeten Verträgen muss die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragslaufzeit stehen.

Was passiert, wenn der Vertrag eine unwirksame Klausel enthält?

Eine unwirksame Klausel wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Der Rest des Vertrags bleibt bestehen. Beispiel: Eine zu lange Bindungsfrist für eine Rückzahlung von Fortbildungskosten kann insgesamt unwirksam sein, der Arbeitgeber hat dann keinen Rückzahlungsanspruch.

Kann ich nach der Unterschrift noch etwas ändern?

Änderungen sind nur einvernehmlich möglich, also nur, wenn beide Seiten zustimmen. Deshalb ist die Phase vor der Unterschrift so wichtig. Eine Ausnahme bilden Anpassungen, die durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung wirksam werden, sie gelten ohne deine individuelle Zustimmung.

Mehr zum Thema findest du im vertiefenden Ratgeber zur Bewerbungsstrategie.

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