Glossar
Minijob
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit Verdienstgrenze. Wie viel du verdienen darfst und welche Rechte du hast.
Definition
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit begrenztem monatlichen Verdienst, die sozialversicherungsrechtlich begünstigt ist. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei rund 556 Euro pro Monat, weil sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Als Arbeitnehmer zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, hast aber volle Arbeitnehmerrechte wie Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Kurz erklärt: Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit begrenztem monatlichen Verdienst, die sozialversicherungsrechtlich begünstigt ist. Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung liegt die Verdienstgrenze 2026 bei rund 556 Euro pro Monat, weil sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Als Arbeitnehmer zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, hast aber trotzdem volle Arbeitnehmerrechte wie Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Was bedeutet Minijob?
Der Minijob bezeichnet eine geringfügige Beschäftigung mit einem niedrigen, gesetzlich begrenzten Verdienst. Charakteristisch ist die besondere sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Anstelle der vollen Sozialabgaben fallen für den Arbeitgeber nur Pauschalbeiträge an, und der Arbeitnehmer ist von einem Großteil der Beiträge befreit.
Der Begriff ist umgangssprachlich weit verbreitet. Du findest dafür mehrere Bezeichnungen: 538-Euro-Job (die alte Bezeichnung aus dem Jahr 2024), geringfügige Beschäftigung als amtlicher Oberbegriff oder schlicht Mini-Beschäftigung. Gemeint ist immer dieselbe Beschäftigungsform.
Geregelt wird der Minijob im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB IV). Zentrale Anlaufstelle ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, bei der jeder Minijob angemeldet werden muss.
Die zwei Arten von Minijobs
Das Gesetz unterscheidet zwei Formen der geringfügigen Beschäftigung, die sich grundlegend voneinander abgrenzen:
1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Verdienst-Minijob)
Hier zählt der monatliche Verdienst. Die Verdienstgrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit jeder Mindestlohn-Erhöhung. Für 2026 liegt die Grenze bei rund 556 Euro pro Monat. Wer regelmäßig mehr verdient, fällt aus dem Minijob heraus.
2. Kurzfristige Beschäftigung
Diese Form ist zeitlich begrenzt: maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr. Eine Verdienstgrenze gibt es hier nicht, der Verdienst kann also auch höher liegen. Typisch sind Saisonjobs, Ferienjobs oder Aushilfen bei Veranstaltungen. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung von vornherein zeitlich befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
So wird die Verdienstgrenze berechnet
Die dynamische Verdienstgrenze des Verdienst-Minijobs ergibt sich aus einer festen Formel:
Mindestlohn x 130 geteilt durch 3
Diese Kopplung sorgt dafür, dass ein Minijobber bei einer Arbeitszeit von etwa zehn Wochenstunden zum Mindestlohn genau die Verdienstgrenze erreicht. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Damit musst du nicht weniger arbeiten, nur weil der Stundenlohn angehoben wird.
Sozialversicherung im Minijob
Der größte Unterschied zu einer regulären Anstellung liegt bei den Sozialabgaben. Für dich als Arbeitnehmer gilt:
- Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherungspflicht, von der du dich auf Antrag befreien lassen kannst
- Pauschalabgaben zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine pauschale Steuer trägt der Arbeitgeber
Die Rentenversicherungspflicht ist der einzige Beitrag, der dich als Minijobber direkt betrifft. Dein Eigenanteil ist gering, dafür sammelst du vollwertige Rentenansprüche und kannst zusätzliche Vorteile wie die Riester-Förderung nutzen. Wer auf den Eigenanteil verzichten möchte, stellt einen schriftlichen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber. Diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Dauer des Minijobs.
Deine Rechte im Minijob
Ein verbreiteter Irrtum lautet, im Minijob habe man weniger Rechte als in einer Vollzeitstelle. Das Gegenteil ist der Fall: Die arbeitsrechtlichen Standards gelten voll. Konkret hast du Anspruch auf:
- Mindestlohn: 2026 voraussichtlich 13,90 Euro pro Stunde, ohne Ausnahme
- Bezahlten Urlaub: anteilig nach der Zahl deiner Arbeitstage pro Woche
- Lohnfortzahlung bei Krankheit: bis zu sechs Wochen, wie bei jedem Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz nach der Probezeit: dieselben Regeln wie in jeder Anstellung
- Arbeitsvertrag mit Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz (NachweisG)
Auch Feiertage und Sonderzahlungen können dir zustehen, sofern sie für vergleichbare Vollzeitkräfte im Betrieb üblich sind. Lass dir die wesentlichen Bedingungen immer schriftlich geben. Mehr dazu liest du im Glossar-Eintrag zum Arbeitsvertrag und zur Probezeit.
Wer macht Minijobs und in welchen Bereichen?
Minijobs sind in vielen Branchen verbreitet, in denen flexible Arbeitskräfte gebraucht werden. Besonders häufig sind:
- Einzelhandel und Verkauf
- Gastronomie und Hotellerie
- Reinigung und Gebäudeservice
- Nachhilfe und Unterricht
- Lieferdienste und Logistik
- Aushilfen in Büros
Die Menschen hinter diesen Jobs sind ebenso vielfältig. Studierende nutzen den Minijob als unkomplizierten Nebenverdienst, Rentner bessern ihre Bezüge auf, Hausfrauen und Hausmänner steigen so wieder in den Beruf ein, und Berufstätige verdienen neben dem Hauptjob etwas dazu. Wenn du als Studierender mehr verdienen willst und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten klären möchtest, lohnt ein Blick auf die Bewerbung als Werkstudent.
Minijob neben dem Hauptjob
Ein Minijob lässt sich gut mit einer Hauptbeschäftigung kombinieren. Wichtig ist die Reihenfolge: Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt steuer- und abgabenbegünstigt. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptverdienst zusammengerechnet und ist nicht mehr begünstigt. Wer mehrere Minijobs ohne Hauptjob ausübt, muss aufpassen, dass die Summe der Verdienste die Grenze nicht überschreitet, sonst entsteht eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Bewerbung um einen Minijob
Die Bewerbung um einen Minijob ist meist deutlich unkomplizierter als bei einer Vollzeitstelle. Oft genügt eine kurze, formlose Bewerbung direkt im Betrieb, etwa im Geschäft, im Restaurant oder per E-Mail. In der Regel reichen ein kurzes Anschreiben und ein Lebenslauf. Aufwendige Unterlagen mit Zeugnissen aus mehreren Stationen sind selten nötig.
Trotzdem solltest du im Anschreiben klarmachen, warum du dich für die Stelle eignest und wann du verfügbar bist. Gerade bei Minijobs zählt für Arbeitgeber die zeitliche Flexibilität. Ein sauber strukturiertes Anschreiben hebt dich auch bei einfachen Stellen positiv ab.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
Beim geringfügig entlohnten Minijob liegt die Verdienstgrenze 2026 bei rund 556 Euro pro Monat. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit jeder Mindestlohn-Erhöhung. Bei der kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine Verdienstgrenze, dafür ist sie auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt.
Muss ich im Minijob Steuern zahlen?
In der Regel nicht. Der Arbeitgeber führt eine pauschale Steuer ab, sodass dein Verdienst aus dem Minijob für dich steuerfrei bleibt. Alternativ kann der Lohn nach deiner individuellen Lohnsteuerklasse besteuert werden, was sich bei niedrigem Gesamteinkommen lohnen kann. Welche Variante gewählt wird, vereinbart der Arbeitgeber.
Habe ich im Minijob Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Ja. Der Urlaubsanspruch gilt auch im Minijob in vollem Umfang, berechnet anteilig nach der Zahl deiner Arbeitstage pro Woche. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat entsprechend weniger Urlaubstage als eine Vollzeitkraft, aber denselben relativen Anspruch. Der gesetzliche Mindesturlaub bezieht sich auf eine Sechs-Tage-Woche mit 24 Werktagen.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber nur ein Minijob bleibt begünstigt, wenn du daneben eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast. Übst du mehrere Minijobs ohne Hauptjob aus, werden die Verdienste zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die Verdienstgrenze, entsteht eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit den üblichen Abgaben.
Mehr zur passenden Nebentätigkeit findest du im Ratgeber zur Bewerbung als Werkstudent. Für deine Minijob-Bewerbung selbst hilft dir bewerbung.express: aus Lebenslauf und Stellenanzeige entsteht ein passgenaues Anschreiben in 90 Sekunden, ab 4 Euro. Pay-per-Use, kein Konto.
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