Glossar
Teilzeit
Teilzeit ist Erwerbsarbeit mit reduzierter Stundenzahl. Welcher Anspruch besteht und wie du dich in Teilzeit bewirbst.
Definition
Teilzeit ist eine Beschäftigung mit einer kürzeren regelmäßigen Arbeitszeit als bei einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Geregelt ist sie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden hast du nach sechs Monaten Beschäftigung einen Anspruch auf Teilzeit, in größeren Betrieben auch auf befristete Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht. Als Teilzeitbeschäftigter hast du dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte, nur anteilig.
Kurz erklärt: Teilzeit ist eine Beschäftigung mit einer kürzeren regelmäßigen Arbeitszeit als bei einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Geregelt ist sie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden hast du nach sechs Monaten Beschäftigung einen Anspruch auf Teilzeit, in größeren Betrieben auch auf befristete Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht. Als Teilzeitbeschäftigter hast du dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte, nur anteilig.
Was bedeutet Teilzeit?
Teilzeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, in dem die regelmäßige Wochenarbeitszeit niedriger liegt als bei einer vollzeitbeschäftigten Person im selben Betrieb. Eine starre Stundengrenze gibt es nicht: Teilzeit beginnt rechtlich schon bei einer Stunde unterhalb der Vollzeit. In der Praxis sind alle Modelle zwischen wenigen Wochenstunden und nahezu Vollzeit denkbar, etwa 20, 30 oder 35 Stunden pro Woche.
Maßgeblich ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es definiert, wer als teilzeitbeschäftigt gilt, und verbietet ausdrücklich, Teilzeitkräfte schlechter zu behandeln als Vollzeitkräfte, sofern es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Auch ein Minijob ist im rechtlichen Sinne Teilzeit, wird aber zusätzlich über das Sozialversicherungsrecht geregelt. Mehr dazu liest du im Eintrag zum Minijob.
Teilzeit ist kein Zeichen geringerer Leistungsbereitschaft. Sie ist ein etabliertes Modell, mit dem sich Beruf und private Verpflichtungen wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Weiterbildung oder ehrenamtliches Engagement vereinbaren lassen.
Anspruch auf Teilzeit nach dem TzBfG
Das Gesetz gibt dir unter bestimmten Voraussetzungen einen echten Rechtsanspruch darauf, deine Arbeitszeit zu verringern. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Dein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeitende (Auszubildende zählen nicht mit).
- Dein Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
- Der Verringerung stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.
Den Wunsch musst du spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn ankündigen, am besten schriftlich. Dabei nennst du den Umfang der Verringerung und idealerweise auch die gewünschte Verteilung der Stunden. Der Arbeitgeber muss deinem Wunsch zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Lehnt er nicht spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn ab, verringert sich deine Arbeitszeit automatisch wie von dir gewünscht.
Betriebliche Gründe sind zum Beispiel eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb. Eine pauschale Begründung genügt dafür nicht, der Arbeitgeber muss die Gründe konkret darlegen.
Brückenteilzeit: befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht
Seit 2019 gibt es zusätzlich die Brückenteilzeit. Sie erlaubt dir, deine Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum von einem bis fünf Jahren zu verringern und danach automatisch wieder zur ursprünglichen Stundenzahl zurückzukehren. Das ist der entscheidende Unterschied zur klassischen Teilzeit, bei der die Rückkehr in Vollzeit nicht garantiert ist.
Für den Anspruch auf Brückenteilzeit gelten strengere Voraussetzungen:
- Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Mitarbeitende.
- Dein Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
- Bei Betrieben zwischen 46 und 200 Beschäftigten gilt eine Zumutbarkeitsgrenze: Nur einer von je 15 Mitarbeitenden muss in Brückenteilzeit gelassen werden.
Während der Brückenteilzeit kannst du weder eine weitere Verringerung noch eine vorzeitige Verlängerung der Arbeitszeit verlangen. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit kehrst du zu deinem alten Stundenumfang zurück, ohne dass es einer neuen Vereinbarung bedarf.
Formen der Teilzeit
Teilzeit ist kein einheitliches Modell, sondern umfasst mehrere Varianten:
- Klassische Teilzeit: eine dauerhaft reduzierte Wochenarbeitszeit, etwa 20 oder 30 Stunden, mit fester oder flexibler Verteilung.
- Jobsharing: Zwei oder mehr Beschäftigte teilen sich eine Vollzeitstelle und stimmen die Arbeitszeiten untereinander ab.
- Altersteilzeit: ein Modell für ältere Beschäftigte, das den gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht, oft im Block- oder Gleichverteilungsmodell.
- Teilzeit in Elternzeit: Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten und behältst den Kündigungsschutz der Elternzeit.
Welche Form passt, hängt von deiner Lebenssituation und den Möglichkeiten im Betrieb ab. Gerade beim Wiedereinstieg nach einer Familienphase ist die Teilzeit in Elternzeit ein häufig genutzter Weg.
Gleiche Rechte, anteilig berechnet
Ein verbreiteter Irrtum lautet, in Teilzeit gelten geringere Rechte. Das TzBfG schreibt das Gegenteil vor: Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte. Deine Ansprüche werden lediglich anteilig zur Arbeitszeit berechnet (Pro-rata-Prinzip):
- Urlaub: Wer an drei statt fünf Tagen pro Woche arbeitet, erhält entsprechend anteilig weniger Urlaubstage, aber denselben relativen Anspruch.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: bis zu sechs Wochen, genau wie bei Vollzeitkräften.
- Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld stehen dir anteilig zu, sofern sie im Betrieb üblich sind.
- Kündigungsschutz, betriebliche Altersvorsorge und Fortbildung gelten ohne Abstriche.
Wichtig ist, dass die wesentlichen Bedingungen schriftlich festgehalten werden. Worauf du dabei achtest, liest du im Eintrag zum Arbeitsvertrag.
Bewerbung in Teilzeit
Wenn du dich gezielt auf eine Teilzeitstelle bewirbst oder Teilzeit für eine ausgeschriebene Stelle wünschst, solltest du das offen und konkret kommunizieren. Personalverantwortliche schätzen Klarheit, weil sie die Einsatzplanung erleichtert.
Nenne im Anschreiben zwei Dinge: dein gewünschtes Stundenvolumen (zum Beispiel 25 Stunden pro Woche) und deine Kernzeiten, also an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten du verfügbar bist. Je nachdem, wie flexibel du bist, kannst du auch eine Spanne angeben. Das signalisiert Entgegenkommen, ohne deine Grenzen zu verschweigen.
Eine Teilzeitbewerbung ist besonders häufig beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit oder nach einer Phase der Pflege von Angehörigen. In diesen Fällen lohnt es sich, die Motivation kurz und selbstbewusst einzuordnen, ohne sich für die Auszeit zu rechtfertigen. Wie du das gelungen formulierst, zeigt der Ratgeber zur Bewerbung nach der Elternzeit.
Den genauen Starttermin klärst du am besten gleich mit. Hinweise dazu findest du im Eintrag zum Eintrittstermin.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Stunden gilt eine Stelle als Teilzeit?
Eine feste Untergrenze gibt es nicht. Teilzeit liegt nach dem TzBfG immer dann vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft im Betrieb. Das kann schon eine Stunde unter Vollzeit sein. Auch ein Minijob mit wenigen Wochenstunden zählt rechtlich zur Teilzeit.
Habe ich einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu wechseln?
Ja, wenn dein Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt, dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Den Wunsch musst du spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn ankündigen. Lehnt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig ab, gilt deine Verringerung als genehmigt.
Was ist der Unterschied zwischen Teilzeit und Brückenteilzeit?
Bei der klassischen Teilzeit reduzierst du deine Arbeitszeit dauerhaft, ein Anspruch auf spätere Rückkehr in Vollzeit besteht nicht. Die Brückenteilzeit ist dagegen von vornherein befristet auf ein bis fünf Jahre, danach kehrst du automatisch zu deiner alten Stundenzahl zurück. Sie setzt einen Betrieb mit mehr als 45 Mitarbeitenden voraus.
Bekomme ich in Teilzeit weniger Urlaub?
Nicht relativ, sondern nur absolut. Dein Urlaubsanspruch wird anteilig nach der Zahl deiner Arbeitstage pro Woche berechnet. Wer an weniger Tagen arbeitet, hat zwar zahlenmäßig weniger Urlaubstage, aber denselben Anteil an freier Zeit wie eine Vollzeitkraft. Schlechtergestellt werden darfst du nach dem TzBfG nicht.
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